Zwangsräumung-In Freiburg

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Zwangsräumung in Freiburg und Umgebung

Was genau ist eine Zwangsräumung?

Eine Zwangsräumung ist die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses nach Kündigung des Mietvertrages unter Zwang.
Verlässt ein Mieter z.b. seine Wohnung trotz Räumungsklage nicht, so kann die Wohnung zwangsgeräumt werden. Dies ist der letzte Schritt einer Räumungsklage.
Die verbleibenden Gegenstände des Mieters werden meist eingelagert oder entsorgt. Größtenteils wird zudem das Schloss des Objektes gegen ein neues ausgetauscht.

Kosten einer Zwangsräumung

Die Kosten einer Zwangsräumung müssen zu Beginn vom Vermieter in Vorleistung getragen werden. Hierbei bezahlt dieser einem Gerichtsvollzieher einen Vorschuss, der zu erwartenden Kosten, ehe dieser mit der Räumung des Objektes beginnt. Anschließend, danach, können Sie als Vermieter die Kosten vom Prozessverlierer zurückverlangen. Dies ist meist jedoch chancenlos, da Mieter welche zwangsgeräumt wurden, oftmals mittellos sind. Alternativ haben Sie als Vermieter zudem die Möglichkeit, die gepfändeten Gegenstände zu versteigern.

Die genauen Kosten einer Zwangsräumung bemessen sich hierbei immer nach der Größe des Objektes und der zu entsorgenden / einlagernden Gegenstände vor Ort. Bei einer Räumung einer 3-Zimmer-Wohnung im 3. Stock, mit einer normalen Einrichtung, können Sie in etwa mit 2.000 bis 3.000 € rechnen.
Wichtig:
Zudem sollten Sie die monatlichen Kosten für die Einlagerung der Objekte im Ausgebeulten. Diese können zusätzlich schnell mal mehrere Hundert Euro pro Monat betragen.

Unser Service für Ihre Zwangsräumung in Freiburg und Umgebung

Ausräumung und Entsorgung Ihres Objektes in Freiburg
Einrichtung von Halteverbotszonen
Wertverrechnung bei Wohnungs und Haushaltsauflösungen
Fachgerechte Entsorgung auf dem Recyclinghof in Freiburg
Besenreine Übergabe der Räumlichkeiten 

  • Ausräumung und Entsorgung Ihres Objektes in Freiburg
  • Einrichtung von Halteverbotszonen
  • Wertverrechnung bei Wohnungs und Haushaltsauflösungen
  • Fachgerechte Entsorgung 
  • Besenreine Übergabe der Räumlichkeiten

Ablauf 

Ablauf einer Zwangsräumung:

Zwangsräumungen sind meist mit einer traurigen Vorgeschichte verbunden und doch gehören sie auch in Freiburgs Wohnungen mit zum Alltag.
Der Ablauf einer Zwangsräumung läuft in der Regel genau gleich ab, wie eine normale Wohnungsentrümpelung. Einziger Unterschied hierbei ist vorwiegend der Auftraggeber und der Zustand des Objektes.

Um den Ablauf einer Zwangsräumung für sie als Auftraggeber so angenehm wie möglich zu gestalten, bieten wir ihnen die Möglichkeit nach Absprache mit uns einen Termin vor Ort zu vereinbaren, an welchem das Objekt von uns begutachtet wird und anschließend von uns professionell entrümpelt und geräumt wird.

Hierbei kalkulieren wir den gesamten Auftrag so, dass wir möglichst Zeit effizient und kostengünstig agieren, sodass wir den Auftrag innerhalb weniger Stunden für Sie abgewickelt haben. Im Anschluss nach einer erfolgreichen Entrümpelung übergeben wir Ihnen das Objekt wie besprochen. Unser Ziel bei Entrümpeln-In ist es Ihnen ein unschlagbares & sorgenfreies Angebot im Raum Freiburg i. Br. anzubieten, während wir die Arbeit erledigen.
Wichtig:
Machen Sie wahrheitsgemäße und umfassende Angaben, bzgl. Ihrer Anfrage. Das hilft uns und unserem Team, sich besser auf die Situation vor Ort einzustellen und böse Überraschungen zu vermeiden.
Technische Hilfsmittel sind hierbei ebenso effiziente Helfer, die wir jedoch nur einsetzten, können, wenn die Gegebenheiten vor Ort und im Objekt wie von Ihnen beschrieben sind. Wir vertrauen daher auf wahre Angaben & Gegebenheiten Ihrerseits.

Über Uns

Wir von Entrümpeln-In sind ein deutschlandweit tätiges Entrümpelung- und Entsorgungsunternehmen welches in Freiburg im Breisgau gegründet wurde.
Durch unsere Team in kombination mit unseren lokalen Partner sind wir in der Lage, Ihnen den bestmöglichen Service rund um Entrümpelung, Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösungen und profesionelle Entsorgung anzubieten, ganz nach dem Motto:

“Wir fangen da an, wo andere aufhören”.

Unser Augenmerk liegt hierbei auf gründliche und zuverlässige Entrümpelungen und Entsorgungen zu Festpreisen. Zudem können Sie bei uns Dienstleistungen auch direkt online buchen.
Unser kompetentes Beratungsteam kümmert sich im Anschluss hierbei um die Zusammenstellung eines individuellen Angebotes für Sie, welches auf ihre passenden Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Sie erreichen unsere Kundenberater zudem unter der 0761 88784790 oder via kontakt@entrümpeln-in.de bei weiteren Fragen.

Ihr Team von Entrümpeln-In
Achtung:
Da die professionelle Zwangsräumung einer Wohnung oder die eines Hauses Zeit und Planung erfordert, gilt es gerade in schweren Zeiten Ruhe zu bewahren. Schreiben Sie sich die Dinge auf, die Sie noch erledigen müssen und lassen Sie sich zudem durch professionelle Hilfe beraten, sodass Sie im Anschluss alles Wichtige haben.

Häufige Fragen zu Zwangsräumungen in der Region!

Die eigenständige Räumung durch den Vermieter ist nur den sehr seltenen Fällen möglich.
Ohne einen gültigen Gerichtsbeschluss sind sie zudem dem Mieter zu Schadenersatz verpflichtet, auch wenn dieser bereits mehrere Wochen oder auch Monate untergetaucht ist. ‌
Möglich ist eine Räumung durch den Vermieter nur, wenn der Mieter gemäß § 959 BGB auf sein Eigentum verzichtet und den Besitz der Gegenstände aufgibt. In diesem Fall darf der Vermieter wertlose Gegenstände entsorgen. Wertvolle Gegenstände hingegen dürfen nicht entsorgt werden, diese müssen vom Vermieter eingelagert werden.
Schritt eins ist die Kündigung des Mietvertrages. Zieht der Mieter nach der abgelaufenen Frist nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage erheben. Hat diese Erfolg, kann er einen Gerichtsvollzieher zur Räumung der Wohnung beauftragen.
Alternativ kann der Mieter auch selber ausziehen, ehe seine Sachen abgeholt und eingelagert werden.
 

Eine Zwangsräumung kann beispielsweise dann verhindert werden, wenn die rückständige Miete bezahlt wird. Dies ist bei einer Räumungsklage wegen Mietrückstand der Fall.
Zudem hat der Mieter auch die Möglichkeit, einen Vollstreckungsschutz zu beantragen.

Die Kosten für eine Zwangsräumung können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von der Größe des Objektes und der Menge der darin gelagerten Gegenständen ab. Pro Zimmer sind mit etwa 1.000 Euro zu rechnen. Diese Kosten werden zu Beginn vom Vermieter getragen, können anschließend aber vom Mieter zurückverlangt werden.

Die Fristen für den Mieter sind je nach Situation unterschiedlich.
Stellt der Mieter z.b. einen Antrag auf Räumungsfrist, kann das Gericht ihm hierfür eine angemessene Zeit bis zum Auszug gewähren.
Hat der Vermieter jedoch einen Räumungstitel, wird dem Mieter vom Gerichtsvollzieher eine Frist von drei Wochen gesetzt, innerhalb derer er noch freiwillig ausziehen kann.

Sie können uns mit nur wenigen Klicks direkt Online beauftragen und ein Vergleichs-Angebot einholen. Im Anschluss danach melden wir uns umgehend bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Zwangsräumung.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie ebenso unseren Kundenservice kontaktieren.

Entrümpeln-In ist unter anderem auch in diesen
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