Was kostet meine Haushaltsauflösung?
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Haushaltsauflösung – eine noch größere Herausforderung
Eine Haushaltsauflösung oder auch Wohnungsauflösung bedeutet oftmals auch Trennung und Abschied nehmen, von Möbelstücken, Bekleidung, Bücher, Bilder und vielen weiteren gesammelten Erinnerungen der letzen Jahre oder gar Jahrzehnte. Auch das macht diesen Schritt nicht unbedingt einfach und zeigt, dass eine Haushalts, oder auch Wohnungsauflösung eine große Herausforderung darstellt.
INHALTSVERZEICHNIS
Wann kommt es zu einer Haushaltsauflösung oder auch Wohnungsauflösung?
Gründe hierfür können sein:
- Zwangsräumung
- Todesfall
- Beruflicher Fortzug
- Kündigung durch Vermieter
- Trennungen vom Partner / Zusammenziehen
- Umzug ins Pflegeheim
- Finanzielle Probleme
Tipp: Legen Sie für sich fest, welche Aufgaben sie selbst übernehmen können und wo Sie Hilfe und Unterstützung benötigen und halten Sie dies für sich in einer Checkliste fest. Überschätzen Sie nicht ihre Zeit und unterschätzen sie nicht den Aufwand den eine Wohnungsauflösung bedeutet.
Wir Sind ihr passender Partner, wenn:
- Sie nicht am Ort der Wohnungsauflösung leben, da z.b. der Haushalt eines Verwandten aufgelöst werden muss.
- Sie sich die Entrümpelung alleine nicht zutrauen.
- Sie sichergehen wollen, dass Mobiliar und Geräte fach- und umweltgerecht entsorgt werden.
- Sie einen Umzug, eine Geschäftsaufgabe oder auch einen Todesfall, ohnehin außerordentlich belasten, so dass Sie zumindest die Aufräumarbeiten und den Abtransport davon delegieren möchten.
Was kostet eine Haushaltsauflösung?
- Größe der Wohnung
- Zugangsmöglichkeiten/Lage
- Zustand der Wohnung
- Möblierungsgrad
Wie setzt sich der Preis zusammen?
Den genaue Preis einer Haushaltsauflösung ist maßgeblich abhängig vom Objekt. Eine pauschale Aussage zum Preis ist daher nicht möglich. Um Ihnen jedoch eine gewisse Vorstellung und Orientierung zu geben, haben wir Ihnen hier ein paar Beispiele mit Preisangabe aufgelistet.
Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung?
Haushaltsauflösung und Umzug ins Pflegeheim.
Der Umzug der Eltern oder Großeltern in ein Pflegeheim stellt eine besondere Belastung für die gesamte Familie da. Diese Umzug erfolgt selten freiwillig und ist meist ein schwerer Schritt, nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern für alle.
Wer im Familienkreis mit der Organisation der Haushaltsauflösung beauftragt wird, muss sich um eine viel zahl an Dinge gleichzeitig kümmern.
Schon allein die Tatsache, dass der Wohnbereich eines Pflegeheims deutlich weniger Platz bietet als das über Jahrzehnte bewohnte Eigenheim erzwingt die Trennung von vielem, was einem über die Zeit lieb und teuer geworden ist.
Fragen Sie sich daher schon zu beginn, was kann weg und was wollen wir behalten?
Tipp: Prüfen Sie, ob die Pflegeversicherung die Kosten für die Haushaltsauflösung oder den Umzug in ein Pflegeheim übernimmt bzw. teilweise erstattet.
Wer übernimmt die Kosten einer Haushaltsauflösung?
In bestimmten Fällen besteht allerdings die Möglichkeit, dass Sie das Geld im Voraus oder nach Abschluss der Haushaltsauflösung erstattet bekommen. So können Pflegebedürftige nach Paragraf 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) einen Zuschuss oder die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragen, wenn sich durch den Umzug, das Wohnumfeld des Betroffenen verbessert. Auch Empfänger von Sozialleistungen oder mittellose Personen haben die Möglichkeit im Fall einer Haushaltsauflösung staatliche Zuschüsse zu beantragen. Insbesondere ist dies möglich, wenn die Haushaltsauflösung oder der Umzug von Amts wegen angeordnet wird, z.B. um die Mietkosten zu senken. Entsprechende Ansprüche ergeben sich aus Paragraph 22 Absatz 6 Sozialgesetzbuch II.
Auch wenn eine Haushaltsauflösung bedingt durch einen beruflichen Umzug gewissermaßen erzwungen wird, kann es Unterstützung durch Arbeitgeber geben. Sprechen Sie hierzu die Personalabteilung in ihrem Unternehmen oder ihren Vorgesetzten an. Das gilt auch und insbesondere, wenn Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst an einen neuen Dienstsitz versetzt werden und dadurch umziehen und ihren Haushalt auflösen müssen. Das gleiche gilt auch für Sonderurlaub.
Häufige Fragen zu Haushaltsauflösungen.
Wie kann ich Entrümpeln-In Beauftragen?
Was passiert mit gut erhaltenen Möbeln?
Kümmern Sie sich auch um den Umzug?
Wenn die Haushaltsauflösung auch mit einem Umzug oder Teilumzug von Möbeln in eine neue Wohnung verbunden ist, können wir dies in Absprache gern für Sie mit übernehmen. Bitte kontaktieren Sie hierzu vorab unseren Kundenservice unter der Hotline 076188784790 um die Details abzusprechen und ein genaues Angebot für Sie zu kalkulieren.