Was kostet meine Haushaltsauflösung?

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Haushaltsauflösung – eine noch größere Herausforderung ​

Haushaltsauflösung sind meist mit Stress und Aufwand verbunden, denn eine Vielzahl von Dingen muss hierbei beachtet und organisiert werden. Gerade wenn man selbst bereits zeitlich stark ausgelastet ist, zum Beispiel durch einen anstrengenden Beruf oder auch durch die aktuell Situation, kommen hierdurch zusätzlich eine menge weitere Belastungen auf einen zu.

Eine Haushaltsauflösung oder auch Wohnungsauflösung bedeutet oftmals auch Trennung und Abschied nehmen, von Möbelstücken, Bekleidung, Bücher, Bilder und vielen weiteren gesammelten Erinnerungen der letzen Jahre oder gar Jahrzehnte. Auch das macht diesen Schritt nicht unbedingt einfach und zeigt, dass eine Haushalts, oder auch Wohnungsauflösung eine große Herausforderung darstellt.

INHALTSVERZEICHNIS

Wann kommt es zu einer Haushaltsauflösung oder auch Wohnungsauflösung?

Eine Haushaltsauflösung kann sehr viele unterschiedliche Ursachen haben. Die meisten Ursachen sind hierbei jedoch von Außen erzwungen oder gar dem Schicksal verschuldet.
Gründe hierfür können sein:

Tipp: Legen Sie für sich fest, welche Aufgaben sie selbst übernehmen können und wo Sie Hilfe und Unterstützung benötigen und halten Sie dies für sich in einer Checkliste fest. Überschätzen Sie nicht ihre Zeit und unterschätzen sie nicht den Aufwand den eine Wohnungsauflösung bedeutet.

Wir Sind ihr passender Partner, wenn:

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Um den für Sie individuellen Preis berechnen zu können, sind mehrere Kriterien entscheidend. Dazu zählen unter anderem:

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Den genaue Preis einer Haushaltsauflösung ist maßgeblich abhängig vom Objekt. Eine pauschale Aussage zum Preis ist daher nicht möglich. Um Ihnen jedoch eine gewisse Vorstellung und Orientierung zu geben, haben wir Ihnen hier ein paar Beispiele mit Preisangabe aufgelistet.

Haushaltsauflösung Preis

Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung?

Im Grunde meinen die Begriffe Haushaltsauflösung und Wohnungsauflösung das Gleiche. In bestimmten Gegenden hat sich die Bezeichnung Wohnungsauflösung eingebürgert, z.B. in Großstädten, wo es mehrheitlich Wohnungen und Apartments gibt. Auf dem Land und in Kleinstädten, mit einem hohen Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern, spricht man hingegen in der Regel überwiegend von Haushaltsauflösung und meint damit die Auflösung eines ganzen Hauses.

Haushaltsauflösung und Umzug ins Pflegeheim.

Der Umzug der Eltern oder Großeltern in ein Pflegeheim stellt eine besondere Belastung für die gesamte Familie da. Diese Umzug erfolgt selten freiwillig und ist meist ein schwerer Schritt, nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern für alle.

Wer im Familienkreis mit der Organisation der Haushaltsauflösung beauftragt wird, muss sich um eine viel zahl an Dinge gleichzeitig kümmern.
Schon allein die Tatsache, dass der Wohnbereich eines Pflegeheims deutlich weniger Platz bietet als das über Jahrzehnte bewohnte Eigenheim erzwingt die Trennung von vielem, was einem über die Zeit lieb und teuer geworden ist.
Fragen Sie sich daher schon zu beginn, was kann weg und was wollen wir behalten?


Tipp: Prüfen Sie, ob die Pflegeversicherung die Kosten für die Haushaltsauflösung oder den Umzug in ein Pflegeheim übernimmt bzw. teilweise erstattet.

Wer übernimmt die Kosten einer Haushaltsauflösung?

Im Normalfall sind Sie als Auftraggeber in der Verantwortung die Kosten einer Haushaltsauflösung zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
In bestimmten Fällen besteht allerdings die Möglichkeit, dass Sie das Geld im Voraus oder nach Abschluss der Haushaltsauflösung erstattet bekommen. So können Pflegebedürftige nach Paragraf 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) einen Zuschuss oder die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragen, wenn sich durch den Umzug, das Wohnumfeld des Betroffenen verbessert. Auch Empfänger von Sozialleistungen oder mittellose Personen haben die Möglichkeit im Fall einer Haushaltsauflösung staatliche Zuschüsse zu beantragen. Insbesondere ist dies möglich, wenn die Haushaltsauflösung oder der Umzug von Amts wegen angeordnet wird, z.B. um die Mietkosten zu senken. Entsprechende Ansprüche ergeben sich aus Paragraph 22 Absatz 6 Sozialgesetzbuch II.

Auch wenn eine Haushaltsauflösung bedingt durch einen beruflichen Umzug gewissermaßen erzwungen wird, kann es Unterstützung durch Arbeitgeber geben. Sprechen Sie hierzu die Personalabteilung in ihrem Unternehmen oder ihren Vorgesetzten an. Das gilt auch und insbesondere, wenn Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst an einen neuen Dienstsitz versetzt werden und dadurch umziehen und ihren Haushalt auflösen müssen. Das gleiche gilt auch für Sonderurlaub.

Häufige Fragen zu Haushaltsauflösungen.

Sie können uns mit wenigen klicks direkt Online beauftragen oder auch nur ein Vergleichs-Angebot einholen. Im Anschluss melden wir uns umgehend bei Ihnen und vereinbaren mit ihnen einen Termin für die Haushaltsauflösung. Falls Sie noch fragen haben sollten, können Sie ebenso unseren Kundenservice kontaktieren.
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass wir bei einer Haushaltsauflösung ihre Möbel in Zahlung nehmen und mit dem Preis für den Auftrag verrechnen. Genaue Absprachen können allerdings immer erst vor Ort getroffen werden. Grundsätzlich sollten Sie jedoch beachten, dass Möbel, sofern es sich nicht um antike Antiquariate handelt, einen großen Wertverfall unterliegen und einen geringen Wiederverkaufswert haben. Sie erzielen durch den selbst organisierten Privatverkauf deutlich höhere Preise, als bei der Verwertung im Rahmen einer Haushaltsauflösung. Unter umständen könne wir hierbei ebenso als Zwischenhändler auftreten und für Sie den Verkauf übernehmen.

Wenn die Haushaltsauflösung auch mit einem Umzug oder Teilumzug von Möbeln in eine neue Wohnung verbunden ist, können wir dies in Absprache gern für Sie mit übernehmen. Bitte kontaktieren Sie hierzu vorab unseren Kundenservice unter der Hotline 076188784790 um die Details abzusprechen und ein genaues Angebot für Sie zu kalkulieren.

Behörden oder Sozialämter verlangen für die Kostenübernahme oft Vergleichsangebote verschiedener Dienstleister. Um einen solchen Kostenvoranschlag einfach zu erstellen, nutzen Sie bitte unseren Anfrageformular und schließen Sie die Anfrage samt Daten ab. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Angebot, welches die genaue Auflistung der Kosten enthält.
Der Festpreis ist unser verbindliches Preisangebot mit dem Sie als Kostenbasis rechnen können. Selbstverständlich ist dieser Preis abhängig von ihren wahrheitsgemäßen Angaben. Sollten die tatsächlichen Auftragswerte wesentlich abweichen, behalten wir uns das Recht zur Nachberechnung vor. Normalerweise geschiet dies jedoch sehr selten. Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich hierfür jederzeit an unseren Live Support wenden.
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